Sachverständigenbüro
für
Pflasterbau
Vor dem Hintergrund meiner beruflichen Tätigkeit biete ich
Beratung, Beweissicherung und Gutachten, sowie Sachverständigentätigkeit
mit Schwerpunkten auf den Gebieten
* Straßenbau
* Natursteinpflaster
* Betonsteinpflaster
* Verbundsteinpflaster
* Gebundene Pflasterbauweisen
* Betonplatten
* Steinsetzerarbeiten
* Terrassen
* Baubegleitende Qualitätskontrolle
sowie
Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung
für eine Ausnahmebewilligung
entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO
an
Ich erledige meine Sachverständigentätigkeit für Gerichte, Behörden, Firmen, Versicherungen, Architekten, Planungsbüros, Industrie und Privatpersonen.
Obwohl sich meine Sachverständigentätigkeit im Zentrum von NRW befindet, bin ich nicht auf NRW beschränkt,
sondern biete meine Dienste grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet an.
Für die Herstellung von Decken aus Pflasterbelägen aus Natur- oder Kunststein ist neben
fachmännischer Erfahrung auch die Wahl der geeigneten Bauweise notwendig.
Diese ist in Abhängigkeit der Anforderungen an die fertige Verkehrsfläche zu treffen.
Die Herstellung, d.h. der Bau von Pflasterbelägen, ist stets eine Einzelanfertigung
und kann daher in der Genauigkeit der fertigen Leistung nicht mit Serienprodukten
im Bauwesen oder gar im Bereich der Metallindustrie verglichen werden.
Außerdem handelt es sich um ein sehr stark handwerklich geprägtes Gewerk.
Es müssen daher stets Abweichungen von den planerischen Vorgaben zugebilligt werden,
da sie unvermeidlich sind.
Es gehört zu der Eigenart einer handwerklichen Bauleistung,
dass sie nicht eine absolute Geradlinigkeit oder Exaktheit im mathematischen Sinne aufweist
Beweissicherungen
Bei Schäden und Technischen-Mängeln an Bauwerken wie Terrassen, Wege, Einfassungen, Pflasterungen etc.,
besonders wenn Forderungen gegen Ausführende oder Schädiger geltend gemacht werden sollen,
ist es wichtig, dass eine neutrale Person – wie ein öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger - eine objektive Aufnahme der vorhandenen Gegebenheiten (Dokumentation) und
sachgerechte Beschreibung und fotografische Feststellung der vorhandenen Schäden und Technischen-Mängel ausarbeitet.
Eine Beweissicherung sollte oder muss auch dann erfolgen, wenn bestehende Gebäude im Wirkungsbereich eines noch
vor der Errichtung stehenden Bauvorhabens oder sonstiger Arbeiten liegen.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme oder sonstiger durchgeführter Arbeiten (Kanal, Straßenbau, Leitungsverlegungen etc.)
werden hierdurch Konfrontationen vermieden, ob festgestellte Schäden bereits vorhanden waren, sich neu eingestellt haben sich vergrößert haben
oder erst durch die Bauarbeiten entstanden sind.
Schiedsgutachten
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
über vorhandene Technische-Mängel und unfachgemäße Lieferungen oder unsachgemäße Leistungen können beide Parteien sich auf einen Sachverständigen einigen.
Dieser erhält den Auftrag die vorhandenen Schäden zu begutachten und nach einer sorgfältigen Schadensanalyse die Ursache und den Verantwortlichen festzustellen.
Bei der Beauftragung des Sachverständigen, können sich die beiden Parteien darauf einigen, dass sie die Feststellungen des gemeinsam ausgewählten
Sachverständigen anerkennen werden. Dies erspart in den meisten Fällen nicht nur hohe Anwalts- und Gerichtskosten sondern es verkürzt auch wesentlich
die Zeit bis zu einer Einigung bzw. einem Urteil durch ein Gericht.
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt,
werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
>> mehr lesen

Pflaster
Betonsteinpflaster
Verkehrswegebefestigungen in Pflasterbauweise und Plattenbauweise sind dem Fachgebiet des Straßenbaus zuzuordnen.
Der Straßenbau beinhaltet die Bemessung, die Herstellung und die Erhaltung der Verkehrsflächen für Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger.
Die Bedürfnisse der Nutzer von Verkehrswegebefestigungen sind Sicherheit und Nutzungskomfort.
Deshalb gehört es zu den Aufgaben der am Straßenbau Beteiligten, entsprechende Verkehrswegebefestigungen zu schaffen und zu erhalten.
Diese sachgerecht hergestellten Flächen müssen demnach im vorgesehenen Nutzungszeitraum die Eigenschaften
Standfestigkeit,
Tragfähigkeit,
Frostsicherheit,
Ebenheit und Griffigkeit aufweisen – und zwar unabhängig von der Art ihrer Nutzung und Befestigungen
>> mehr lesen


Natursteinpflaster
Da leider nicht mehr alle Pflasterer über umfassende handwerkliche Kenntnisse verfügen, ist es wichtig, auf der Baustelle auf handwerklich einwandfreie Detaillösungen zu bestehen.
Das betrifft vor allem:
das Schneiden der Steine,
kein verwendeter Stein darf kleiner als ein halber Stein sein,
das Anarbeiten von Einbauten,
die Gestaltung von Baumscheiben und Pflasterrändern,
die einwandfreie Ausführung von Rinnen und das Anpassen von Straßeneinläufen.
Wichtig ist vor allem, deutlich zu machen:
Gute Pflasterflächen setzen eine gute durchdachte Planung voraus,
ebenso setzen gute Pflasterflächen ein Vorausdenken bei der
Ausführung voraus.
>> mehr lesen
Gebundene Pflasterflächen
Die gebundene Bauweise wurde mit Erscheinen der DIN ATV 18 318 im September 2019 normativ geregelt.
Es ist dabei unerheblich, ob es sich um Beton-, Klinker- oder Natursteinpflaster/-platten handelt.
Sollten die Fugen vermörtelt werden, sind auch die Bettung und in der Regel die Tragschicht gebunden herzustellen.
Material der Tragschicht, Bettung und Fuge müssen als Sonderbauweise vorgegeben werden und besondere Anforderungen an die Haftzugfestigkeit und Biegezugfestigkeit erfüllen.
Die zusätzliche Verwendung eines Haftklebers wird empfohlen.
In der gebundenen Bauweise sind bei allen Steinformaten sowie Platten und Einfassungen an den Unterseiten Haftvermittler zu verwenden.
Haftvermittler sind auf der Unterseite vollflächig aufzubringen.
Die anschließende Verlegung erfolgt frisch in frisch.
Durch den Einsatz des Haftvermittlers wird der erforderliche Verbund zwischen Stein und Bettung erzielt und die Gefahr der Ablösung vermindert.
Von großer Bedeutung ist die Entscheidung, ob eine gebundene Pflasterfläche mit
hydraulischen
oder
chemischen
Bindemitteln hergestellt wird.
>> mehr lesen

Natursteinpflaster
Pflaster ist die Geschichte von tausenden von Jahren des Straßenbaues.
Die historischen Straßen der Ägypter, Etrusker, Griechen und Römer sind uns bekannt
aus schriftlicher Überlieferung und erhalten gebliebenen Resten.
In den letzten Jahrzehnten und Jahren erlebte das Pflaster,
nachdem es fast vollständig verdrängt war,
im Straßenbau eine Renaissance und aufs neue eine beträchtliche Ausweitung.
Bei der Konstruktion und Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflaster und Plattenbelägen
handelt es sich um eine der ältesten Formen dauerhaften Befestigungen von Straßen,
Wegen und Plätzen.
Obwohl es sich bei der Fertigung derartiger Beläge um alte Handwerkstechniken handelt bleibt
leider festzustellen, dass durch die Industriealisierung und Mechanisierung des
Baugeschehens vieles an Kenntnissen und Wissen darüber verloren ging.
>> mehr lesen
Verschnitt an Pflastersteinen
Bei Anschlüssen dürfen zugearbeitete Pflastersteine oder Platten nicht verwendet werden,
wenn die verbleibende kürzere Länge nicht mindestens der Hälfte der größten Kantenlänge des
unbearbeiteten Steines oder der unbearbeiteten Platte entspricht.
Das Zuarbeiten hat durch Nassschnitt zu erfolgen. Abweichungen davon sind zu vereinbaren.
Als handwerksgerecht gilt, dass Einbauten (Schächte, Schieberkappen, Fahnenmastschuhe, etc.)
zunächst mit einem Stein- oder Pflasterkranz möglichst aus trapezförmigen oder quadratischen Steinen
umpflastert werden. Die Anpassung an den Verband erfolgt außerhalb des Pflasterkranzes.
Das direkte Heranführen des Verbandes an die Einbauten gilt als nicht handwerksgerecht.
Pass-Steine ungeeigneter Formen und Abmessungen führen zur Schwächung des Belages,
da sie sich häufig bereits nach kurzer Zeit lockern oder sogar brechen.
Handwerklich einwandfreie Detaillösungen erfordern entsprechende Kenntnisse und ein gewisses Maß an Kreativität.
Leistungen
Meine Gutachten sind für den Fachmann nachprüfbar und für den Laien nachvollziehbar – das sind (neben der Richtigkeit des Ergebnisses)
die wichtigsten Attribute eines Gutachtens. Besonders die Nachvollziehbarkeit ist eine
wesentliche Anforderung, denn der fachliche Laie muss das Ergebnis verstehen und die Herleitung für sich würdigen können. (Institut für Sachverständigenwesen e. V.)
Privatgutachten – Gerichtsgutachten – Schiedsgutachten – Außergerichtliche Streitbeilegung –
Schadensanalysen – Beweissicherungen – Qualitätssicherung – Abnahme einer Bauleistung - Beratung - Schulung - Referate - Rechnungsprüfung
gutachterliche Leistungen für Auftraggeber
(private Bauherren - öffentliche Bauherren - Bauherrenvertreter - Generalunternehmer)
gutachterliche Leistungen für Auftragnehmer
(Bauunternehmer - Handwerker)
gutachterliche Leistungen für Juristen
(Richter - Rechtsanwälte - Gerichte)
gutachterliche Leistungen für Versicherungen
Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung für eine Ausnahmebewilligung
entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO
Anerkannte und mit Bildungspunkten belegte Vorträge, Schulungen und Inhouse-Seminare
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Die durchgeführten Schulungen, Vorträge und Seminare mit aktuellen Themen des Straßenbauerhandwerks
werden als Fortbildung der Handwerkskammer Düsseldorf anerkannt und mit Fortbildungspunkten gewertet.
Fortbildung – Weiterbildung – Seminare
Folgenden Themen werden unter anderen angeboten:
ZTV A,
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Aufgrabungen
Aufgrabungsmanagement
Gebundene Pflasterbauweisen
Bauweisen mit großformatigen Elementen
Vorträge und Seminare zu:
VOB
ZTV P
MF P
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt,
werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
>> mehr lesen
Kontakt
Sachverständigenbüro
für Straßenbau und Pflasterbau
Werner Schellscheidt
Dresdner Straße 13 L
40822 Mettmann
Telefon:
02104-74859
Mobil:
0172-2606151