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Straßenbausachverständiger, Gutachter
für den Straßenbau, Pflasterarbeiten, Steinsetzerarbeiten
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Dauerhaft
verfugte Pflasterbauweisen
Chemisch oder Hydraulisch ?
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FACHBERATUNG FÜR
NATURSTEINPFLASTER

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BERATUNG
ÜBER
SACHVERSTAND
FÜR
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Natursteinpflasterflächen
Bituminöser Straßenbau
Betonsteinpflasterflächen
Entwässerung
Gestalltung
Beweissicherungen
Gutachten ( insbesondere
Natursteinpflasterarbeiten und Betonsteinarbeiten )
Schadensfeststellungen
Sanierungsvorschläge
Dauerhaft verfugte Pflasterflächen
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Eine Pflasterung, egal ob mit Natursteinen oder Kunststeinen
(Betonsteine,
Klinker) wird als Regelbauweise ungebunden hergestellt.
Ungebunden heißt, dass für das Bettungs- und Fugenmaterial kein Bindemittel
verwandt wird.
Im Gegensatz zu der ungebundenen Bauweise steht die gebundene Bauweise.
Es handelt sich gemäß den technischen Regelwerken um eine Sonderbauweise.
Für eine derartige Bauweise sind die Anforderungen an das verwendete
Material
und die Qualifikation der ausführenden Personen sehr hoch.
Besonderes Merkmal dieser Ausführung ist,
dass Fugenmaterial und
Bettungsmaterial aufeinander abgestimmt sein müssen.
Unvermeidbar sind in einer derartigen Fläche,
dass auftretende Spannungen über
die Druckfestigkeit, Haft- und Biegezugfestigkeit abgebaut werden müssen.


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